Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.11.1982, Az.: VI ZR 129/81
Tiefbauunternehmer; Versorgungsleitungen; Erdöl; Sicherungspflicht; Subunternehmer; Sorgfaltspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.11.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 129/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12334
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Tiefbauunternehmer, die im Bereich der ihnen übertragenen Arbeiten mit dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen (hier: Erdölleitung) zu rechnen haben, müssen sich besonders sorgfältig über deren Lage vergewissern. Dieses Sorgfaltsgebot bleibt mit der daraus abzuleitenden Sicherungspflicht auch bei Beauftragung eines Subunternehmers bestehen.