Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.03.1978, Az.: 4 AZR 604/76
Militärgeographisches Amt der Bundeswehr; Fachliches Leitungspersonal; Erkundungskommando; Herstellung militärgeographischer Karten; Reisekosten; Erkundungstrupp; Geologischer Dienst
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.03.1978
- Aktenzeichen
- 4 AZR 604/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 06.07.1976 - 8 Sa 916/75
Rechtsgrundlagen
- § 42 BAT
- § 17 BRKG
Fundstelle
- AP Nr. 6 zu § 42 BAT
Amtlicher Leitsatz
Angestellte des Militärgeographischen Amtes der Bundeswehr als fachliches Leitungspersonal von Erkundungskommandos zur Herstellung militärgeographischer Karten haben Anspruch auf Reisekosten nach den Regelsätzen des Bundesreisekostengesetzes. Sie gehören nicht zu den Erkundungstrupps und sind auch nicht Angehörige der im Erlaß vom 04.02.1974 des Bundesministers der Verteidigung genannten besonderen Prüfungs- oder Meßtrupps, so daß Sondervorschriften für Reisekosten i.S. von BRKG § 17 für das fachliche Leitungspersonal des geologischen Dienstes nicht bestehen.