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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.03.1978, Az.: 4 AZR 604/76

Militärgeographisches Amt der Bundeswehr; Fachliches Leitungspersonal; Erkundungskommando; Herstellung militärgeographischer Karten; Reisekosten; Erkundungstrupp; Geologischer Dienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.03.1978
Aktenzeichen
4 AZR 604/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.07.1976 - 8 Sa 916/75

Fundstelle

  • AP Nr. 6 zu § 42 BAT

Amtlicher Leitsatz

Angestellte des Militärgeographischen Amtes der Bundeswehr als fachliches Leitungspersonal von Erkundungskommandos zur Herstellung militärgeographischer Karten haben Anspruch auf Reisekosten nach den Regelsätzen des Bundesreisekostengesetzes. Sie gehören nicht zu den Erkundungstrupps und sind auch nicht Angehörige der im Erlaß vom 04.02.1974 des Bundesministers der Verteidigung genannten besonderen Prüfungs- oder Meßtrupps, so daß Sondervorschriften für Reisekosten i.S. von BRKG § 17 für das fachliche Leitungspersonal des geologischen Dienstes nicht bestehen.