Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1962, Az.: 4 AZR 162/61
Anspruch auf Vergütung; Fachkenntnisse im Aufgabenkreis; Selbständige Leistungen; Tätigkeit; Summe aller übertragenen Aufgaben; Gründliche Fachkenntnisse; Umfassende Fachkenntnisse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.03.1962
- Aktenzeichen
- 4 AZR 162/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 26.01.1961 - 5 Sa 500/60
Rechtsgrundlagen
- § 3 TO A
- Anl. 1 TO A
- § 1 TVG
Fundstellen
- BAGE 13, 39 - 45
- DB 1962, 911-912 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Vergütung nach TOA Vergütungsgruppe 5b i.d.F. des Tarifvertrags vom 15.01.1960 ist gegeben, wenn dem Angestellten eine Tätigkeit übertragen ist, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse in seinem Aufgabenkreis und überwiegend selbständige Leistungen erfordern.
2. Unter den Begriffen "Tätigkeit" und "Aufgabenkreis" i.S. dieser Vergütungsgruppe ist die Summe aller dem Angestellten übertragenen Aufgaben zu verstehen.
3. "Gründliche" Fachkenntnisse sind auch im Rahmen der TOA Vergütungsgruppe 5b nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften Tarifbestimmungen usw.
4. Das Merkmal "umfassende" Fachkenntnisse ist erfüllt, wenn ein breites, dh nach dem Umfang der Kenntnisse bedeutendes Wissen auf dem oder den für den Aufgabenkreis des Angestellten in Betracht kommenden Gebieten der ihn beschäftigenden Verwaltung vorhanden ist.