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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.01.1988, Az.: V ZR 197/86

Berufungsgericht; Beweisaufnahme; Arglistiges Verschweigen; Erhebliche Mängel; Flachdachhaus

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.01.1988
Aktenzeichen
V ZR 197/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13373
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 524 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu den erforderlichen Feststellungen, wenn das Berufungsgericht auf Grund der Beweisaufnahme ein arglistiges Verschweigen erheblicher Mängel an dem verkauften Flachdachhaus angenommen hat.