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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.12.1976, Az.: BVerwG 6 C 40/76

Kriegsdienstverweigerungssachen; Grundwehrdienst; Gerichtliche Beweisaufnahme; Ladung; Vertagungsantrag; Versagung rechtlichen Gehörs

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.12.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 40/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 02.12.1975 - VG M 27 IV 75

Fundstellen

  • DÖV 1977, 375
  • VerwRspr 28, 889

Amtlicher Leitsatz

1. Unterzieht sich in Kriegsdienstverweigerungssachen ein Grundwehrdienst leistender Wehrpflichtiger einer gerichtlichen Beweisaufnahme, so kann darin in der Regel kein stillschweigender Verzicht auf die Rüge unterlassener oder zu kurzfristiger Ladung gesehen werden.

2. Ein Vertagungsantrag kann unter solchen Umständen auch noch nach der Beweisaufnahme gestellt werden. Die Ablehnung eines derartigen Antrags kann eine Versagung rechtlichen Gehörs sein (Fortführung von BVerwG 25.01.1974 VI C 7.73 = BVerwGE 44, 307[BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]).