Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.12.1976, Az.: BVerwG 6 C 40/76
Kriegsdienstverweigerungssachen; Grundwehrdienst; Gerichtliche Beweisaufnahme; Ladung; Vertagungsantrag; Versagung rechtlichen Gehörs
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.12.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 40/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11167
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG München 02.12.1975 - VG M 27 IV 75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1977, 375
- VerwRspr 28, 889
Amtlicher Leitsatz
1. Unterzieht sich in Kriegsdienstverweigerungssachen ein Grundwehrdienst leistender Wehrpflichtiger einer gerichtlichen Beweisaufnahme, so kann darin in der Regel kein stillschweigender Verzicht auf die Rüge unterlassener oder zu kurzfristiger Ladung gesehen werden.
2. Ein Vertagungsantrag kann unter solchen Umständen auch noch nach der Beweisaufnahme gestellt werden. Die Ablehnung eines derartigen Antrags kann eine Versagung rechtlichen Gehörs sein (Fortführung von BVerwG 25.01.1974 VI C 7.73 = BVerwGE 44, 307[BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]).