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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.03.1982, Az.: VIII ZR 92/81

Eigentumserwerb; Streckengeschäft; Kettenhandel; Eigentumsübergang; Verlängerter Eigentumsvorbehalt; Vorbehaltskäufer; Weiterverkauf

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.03.1982
Aktenzeichen
VIII ZR 92/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12620
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1982, 683-684 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 844-845 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2371-2372 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 849-852

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, wie sich im Ölhandel beim Streckengeschäft (Kettenhandel) der Eigentumsübergang vollzieht, wenn alle Beteiligten einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, und unter welchen Voraussetzungen in derartigen Fällen der jeweilige Vorbehaltskäufer zur Weiterveräußerung ermächtigt ist.