Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.11.1969, Az.: IV ZR 637/68
Schäden; Aufzug; Ausschlußklausel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.11.1969
- Aktenzeichen
- IV ZR 637/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 4 I 6b AHB
Fundstellen
- DB 1970, 1170-1171 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1970, 576 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1970, 145-146 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Schäden an einem Aufzug, die dadurch verursacht worden sind, daß ein Arbeiter, der in verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes Arbeiten vorzunehmen hat, den Aufzug benutzt hat, um zusammen mit seinem Werkzeug (Leiter) von einem Stockwerk in ein anderes zu gelangen, fallen nicht unter die Ausschlußklauseln des § 4 I 6b AHB.