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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.09.2010, Az.: 1 BvR 2074/10

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.09.2010
Aktenzeichen
1 BvR 2074/10
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2010, 47709
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100929.1bvr207410

Verfahrensgang

vorgehend
FG Hessen - 10.06.2009 - AZ: 6 K 2337/07
BFH - 17.06.2010 - AZ: XI B 88/09

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG infolge einer Verkennung der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht vorliegt.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.