Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.06.1982, Az.: 4 AZR 274/81
Feststellungsklage; Einwirkungsklage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.06.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 274/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bonn 18.11.1980 - 1 Ca 1693/80
- LAG Düsseldorf 23.04.1981 - 3 Sa 722/80
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 13 AZO
Fundstellen
- BAGE 39, 138 - 146
- DB 1982, 2522
- JR 1983, 440
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Feststellungsklage über Einwirkungspflichten einer Tarifvertragspartei auf ihre Mitglieder ist zulässig, weil die Gegenpartei keine bestimmten verbandsrechtlichen Maßnahmen der Einwirkung vorschreiben und damit keine Leistungsklage erheben kann.
2. Durch Tarifvertrag kann auf die entsprechenden Bestimmungen für Beamte verwiesen werden.
3. Eine auf Einhaltung der 40-Stunden-Woche gerichtete Einwirkungsklage muß im einzelnen darlegen, auf welche Weise dieses Ziel erreicht werden könnte.