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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.06.1982, Az.: 4 AZR 274/81

Feststellungsklage; Einwirkungsklage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.06.1982
Aktenzeichen
4 AZR 274/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bonn 18.11.1980 - 1 Ca 1693/80
LAG Düsseldorf 23.04.1981 - 3 Sa 722/80

Fundstellen

  • BAGE 39, 138 - 146
  • DB 1982, 2522
  • JR 1983, 440

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Feststellungsklage über Einwirkungspflichten einer Tarifvertragspartei auf ihre Mitglieder ist zulässig, weil die Gegenpartei keine bestimmten verbandsrechtlichen Maßnahmen der Einwirkung vorschreiben und damit keine Leistungsklage erheben kann.

2. Durch Tarifvertrag kann auf die entsprechenden Bestimmungen für Beamte verwiesen werden.

3. Eine auf Einhaltung der 40-Stunden-Woche gerichtete Einwirkungsklage muß im einzelnen darlegen, auf welche Weise dieses Ziel erreicht werden könnte.