Bundessozialgericht
Urt. v. 30.06.1966, Az.: 12 RJ 162/64
Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern; Gemeinsamer Haushalt von Mutter und Großeltern; Wochenpendlerin; Haushaltsangehörigkeit der Mutter; Haushaltsangehörigkeit des Kindes
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 30.06.1966
- Aktenzeichen
- 12 RJ 162/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10366
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 25, 109 - 112
- NJW 1967, 127-128 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Kind, das im gemeinsamen Haushalt seiner Mutter und seiner Großeltern lebt, ist iS des KGG § 2 Abs. 1 S. 3 nicht in den Haushalt der Großeltern aufgenommen (Anschluß im Ergebnis an BSG 25.04.1963 4 RJ 341/61 = BSGE 19, 106). Die Mutter des Kindes gehört diesem Haushalt in der Regel auch dann an, wenn sie nach Art eines Wochenendpendlers die Woche über an einem anderen Ort arbeitet und wohnt.