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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.03.1974, Az.: 1 ABR 27/73

Wahlanfechtungsbefugnis; Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste; Gewerkschaft; Wegfall des Wahlrechts; Wehrdienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.03.1974
Aktenzeichen
1 ABR 27/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 22.03.1973 - 5 (3) TaBV 7/72

Fundstellen

  • BAGE 26, 107 - 116
  • AiB 2005, 760 (Kurzinformation)
  • DB 1974, 731 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1680 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1342 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1526 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Wahlanfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hängt nicht davon ab, daß zuvor Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde.

2. Das Wahlrecht eines Arbeitnehmers entfällt nicht deshalb, weil sein Arbeitsverhältnis wegen der Ableistung von Wehrdienst ruht.