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Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.04.1991, Az.: V R 67/86

Steueranspruch; Finanzbehörde; Treu und Glauben

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
18.04.1991
Aktenzeichen
V R 67/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 10954
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFH/NV 1992, 217-218
  • DStZ 1992, 59 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NVwZ-RR 1992, 653-654 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Finanzbehörden sind verpflichtet, den nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen und die für die Entstehung und den Umfang des Steueranspruch maßgebenden Besteuerungsgrundlagen festzustellen.

2. Nur ausnahmsweise können die Finanzbehörden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen.