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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1974, Az.: 5 AZR 225/73

Gratifikation; Anspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1974
Aktenzeichen
5 AZR 225/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 26.10.1972 - 9 Ca 285/72
LAG Berlin 02.03.1973 - 3 Sa 132/72

Fundstelle

  • DB 1974, 1341 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn die vom Arbeitgeber versprochene Gratifikation ganz oder teilweise der Belohnung für bereits erbrachte Arbeitsleistungen dienen soll, können im Zeitpunkt der Auszahlung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer aus dem Kreise der Bezugsberechtigten ausgenommen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers beendet worden ist.