Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1974, Az.: 5 AZR 225/73
Gratifikation; Anspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.02.1974
- Aktenzeichen
- 5 AZR 225/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10165
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 26.10.1972 - 9 Ca 285/72
- LAG Berlin 02.03.1973 - 3 Sa 132/72
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1974, 1341 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auch wenn die vom Arbeitgeber versprochene Gratifikation ganz oder teilweise der Belohnung für bereits erbrachte Arbeitsleistungen dienen soll, können im Zeitpunkt der Auszahlung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer aus dem Kreise der Bezugsberechtigten ausgenommen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers beendet worden ist.