Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1972, Az.: VII ZB 9/72
Fristenwesen; Berufung; Begründung; Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Gegenpartei; Verlängerungsverfügung; Rechtsmittelkläger
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1972
- Aktenzeichen
- VII ZB 9/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1972, 1128-1129 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, die auf Antrag einer Partei bewilligt worden ist, kann unter Umständen auch für die Gegenpartei, die ebenfalls - selbständig - Berufung eingelegt hat, wirksam sein. Dann muß sich aber aus der Verlängerungsverfügung eindeutig ergeben, daß die Verlängerung für beide Rechtsmittelkläger gelten soll.