Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.03.1961, Az.: 1 AZR 76/60

Handlungsgehilfe; Krankheit; Bundeswehr; Grundwehrdienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.03.1961
Aktenzeichen
1 AZR 76/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 29.01.1960 - 2 Sa 208/59

Fundstellen

  • BAGE 11, 19 - 23
  • DB 1961, 609-610 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1961, 541 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 1133-1134 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erkrankt der Handlungsgehilfe während einer Zeit, in der die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen (z. B. während der Zeit des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr), und dauert die zur Arbeitsverhinderung führende Erkrankung auch noch in dem Zeitpunkt an, in dem die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis wieder in Wirkung treten, so rechnet die 6Wochenfrist des § 63 HGB nicht von dem ersten Tag nach der Erkrankung an, sondern von dem Tage an, in dem das Arbeitsverhältnis wieder voll wirksam geworden ist.