Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1961, Az.: 4 AZR 11/60
Meßgehilfe; Vermessungsarbeiten an Arbeitsstellen; Außerhalb der beschäftigenden Behörde; Hin- und Rückfahrt; Arbeitszeit; Überstunden
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.06.1961
- Aktenzeichen
- 4 AZR 11/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10201
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 26.11.1959 - 1 Sa 170/59
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB
- § 2 TO A
Fundstellen
- DB 1961, 1229-1230 (Kurzinformation)
- RiA 1961, 300
Amtlicher Leitsatz
Wird ein Meßgehilfe zu Vermessungsarbeiten an Arbeitsstellen verwendet, die außerhalb der ihn beschäftigenden Behörde liegen, so sind die von ihm für die Hin- und Rückfahrt zu und von diesen Arbeitsstellen aufgewandten Zeiten grundsätzlich seiner Arbeitszeit zuzurechnen und bei Vorliegen der Voraussetzungen als Überstunden zu vergüten.