Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.06.1975, Az.: 3 AZR 457/74
Beschränkung der Haftung des Unternehmers; Arbeitsunfälle; Kausalität; Verbot der Beschäftigung von Kindern; Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.06.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 457/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10161
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 05.07.1974 - 2 Sa 100/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 2448-2449 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1976, 574
Amtlicher Leitsatz
Die in § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO vorgesehene Beschränkung der Haftung des Unternehmers und der ihm gleichstehenden Personen bei Arbeitsunfällen entfällt nicht schon dann, wenn der Unternehmer das Verbot der Beschäftigung von Kindern und Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich nicht beachtet hat und darauf der Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung entfällt nur dann, wenn der Unternehmer den Arbeitsunfall gewollt oder für den Fall seines Eintritts gebilligt hat.