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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.06.1975, Az.: 3 AZR 457/74

Beschränkung der Haftung des Unternehmers; Arbeitsunfälle; Kausalität; Verbot der Beschäftigung von Kindern; Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.06.1975
Aktenzeichen
3 AZR 457/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 05.07.1974 - 2 Sa 100/73

Fundstellen

  • DB 1975, 2448-2449 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1976, 574

Amtlicher Leitsatz

Die in § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO vorgesehene Beschränkung der Haftung des Unternehmers und der ihm gleichstehenden Personen bei Arbeitsunfällen entfällt nicht schon dann, wenn der Unternehmer das Verbot der Beschäftigung von Kindern und Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich nicht beachtet hat und darauf der Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung entfällt nur dann, wenn der Unternehmer den Arbeitsunfall gewollt oder für den Fall seines Eintritts gebilligt hat.