Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.07.1985, Az.: VI ZR 86/84
Schadensersatz; Totalschaden vor längerer Urlaubsreise; Mietwagenkosten; Ersatzfahrzeug
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.07.1985
- Aktenzeichen
- VI ZR 86/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12851
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1986, 40-41 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2637-2639 (Volltext mit amtl. LS)
- SVR 2010, 50
- VersR 1985, 1090-1092 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zu der Frage, ob der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug zu Beginn einer längeren Urlaubsreise (hier: fünfwöchiger Urlaub in der Türkei) einen Totalschaden erleidet, die Fahrt mit einem Mietwagen fortsetzen darf oder ob ihm zuzumuten ist, sich unter Verzicht auf einige Urlaubstage sogleich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.