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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.07.1985, Az.: VI ZR 86/84

Schadensersatz; Totalschaden vor längerer Urlaubsreise; Mietwagenkosten; Ersatzfahrzeug

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.07.1985
Aktenzeichen
VI ZR 86/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12851
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 40-41 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2637-2639 (Volltext mit amtl. LS)
  • SVR 2010, 50
  • VersR 1985, 1090-1092 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu der Frage, ob der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug zu Beginn einer längeren Urlaubsreise (hier: fünfwöchiger Urlaub in der Türkei) einen Totalschaden erleidet, die Fahrt mit einem Mietwagen fortsetzen darf oder ob ihm zuzumuten ist, sich unter Verzicht auf einige Urlaubstage sogleich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.