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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1980, Az.: 11 RA 60/79

Berechnung des Übergangsgeldes; Sonderzahlung; 13. Monatsgehalt; Urlaubsgeld; Vorzeitiges Ausscheiden; Rechtsanspruch; Bemessungszeitraum

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.03.1980
Aktenzeichen
11 RA 60/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10811
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stade 29.08.1978 - S 4 An 79/78
LSG Celle 23.03.1979 - L 1 An 167/78

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1241 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

Bei der Berechnung des Übergangsgeldes nach AVG § 18 Abs 1 (= RVO § 1241 Abs 1) sind Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld, auch soweit auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch und im Falle vorzeitigen Ausscheidens ein Anspruch auf anteilige Auszahlung bestand, jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum nicht ausgezahlt wurden.