Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.07.1980, Az.: 4 AZR 564/78

Koalitionsfreiheit; Rechtsetzungsbefugnis; Unübertragbarkeit; Verweis; Rechtsverkehr; Schriftform; Klarstellungsfunktion; Bezugnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.07.1980
Aktenzeichen
4 AZR 564/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 09.03.1978 - 2 (3) Sa 562/77

Fundstellen

  • BAGE 34, 42 - 57
  • NJW 1981, 1574-1575 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tarifvertragsparteien können die ihnen zugewiesene Rechtssetzungsbefugnis nicht auf Dritte übertragen. Die Rechtssetzungsbefugnis umfaßt grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende tarifliche Vorschriften zu verweisen.

2. Anders als im allgemeinen bürgerlichen Rechtsverkehr hat die Schriftform bei Tarifverträgen nur Bedeutung für die Klarstellung ihres Inhaltes. Damit verstößt die eindeutige Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag nicht gegen § 1 II TVG.