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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.02.1982, Az.: 4 AZR 313/80

Urteilszustellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.02.1982
Aktenzeichen
4 AZR 313/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Heilbronn 23.11.1978 - 3 Ca 95/78
LAG Stuttgart 16.04.1980 - 3 Sa 138/79

Fundstellen

  • BAGE 38, 55 - 62
  • JR 1983, 220
  • NJW 1982, 2792 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Urteil, das den Parteien später als 12 Monate nach der Verkündung zugestellt wird, muß grundsätzlich als Urteil ohne Gründe angesehen werden.

2. Dieser Mangel ist aber ein Verfahrensmangel, der nach § 68 ArbGG eine Zurückverweisung an die erste Instanz nicht ermöglicht.