Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.08.2025, Az.: V B 34/25
Voraussetzungen der Gewährung von Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.08.2025
- Aktenzeichen
- V B 34/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 22422
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BFH:2025:B.290825.VB34.25.0
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Niedersachsen - 13.05.2025 - AZ: 5 K 9/25
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 2025, 2133
- BFH/NV 2025, 1462
Amtlicher Leitsatz
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
Tenor:
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.
Gründe
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).