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§ 1 BGremBG - Ziel des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien (Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG)
Amtliche Abkürzung
BGremBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
116-3

Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann.