Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.08.1995, Az.: BVerwG 3 B 7/95
Berufung; Beschluß; Anhörung; Mündliche Verhandlung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.08.1995
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 B 7/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13824
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Karlsruhe 09.03.1992 - 12 K 10353/91
- VGH Mannheim 27.10.1994 - 9 S 1102/92
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NVwZ-RR 1996, 477-478 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat sich der Berufungskläger auf die Anhörungsmitteilung hin, es sei beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, in der darauhin vorgelegten Berufungsbegründung weder gegen diese Absicht gewandt noch im Verhältnis zum erstinstanzlichen Verfahren sachlich Neues vorgetragen oder Beweisanträge gestellt, so bedarf es keiner zweiten Anhörungsmitteilung, um ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu können.