Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.07.1977, Az.: 5 AZR 325/76
Verhinderung an der Dienstleistung; Ausbildung an einem Heim-Dialysegerät; Vorübergehende Verhinderung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.07.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 325/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 16.02.1976 - 1 Sa 1167/75
Rechtsgrundlagen
- § 616 Abs. 1 BGB
- § 63 Abs. 1 S. 1 HGB
- § 133c S. 1 GewO
Fundstellen
- DB 1977, 2332-2333 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1977, 1115
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Arbeitnehmer ist nicht mehr für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit im Sinne des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Dienstleistung verhindert, wenn er acht Wochen in einer Klinik an einem Heim-Dialysegerät ausgebildet wird, um später seinem Ehepartner bei der Heim-Dialyse helfen zu können.
2. Eine solche Verhinderung beruht auch nicht auf einem Unglück im Sinne von § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB. Es ist Sache der Krankenkasse, den Arbeitnehmer, der sich zur Pflege und Betreuung seines kranken Ehepartners bereit erklärt, wirtschaftlich für die Dauer der Ausbildung abzusichern, da ihr die wirtschaftlichen Vorteile einer Heim-Dialyse zugute kommen.