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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.03.1976, Az.: BVerwG 6 C 81/75

Fehlende Urteilsgründe; Mündliche Verhandlung; Beratung des verkündeten Urteils; Einjahresfrist

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.03.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 81/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 278
  • NJW 1976, 1955

Amtlicher Leitsatz

Das Urteil ist "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Beratung des verkündeten Urteils infolge einer mehr als 1jährigen Frist zwischen Verkündung und Zustellung sowie sonstiger Umstände nicht mehr gewährleistet ist.