Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.03.1976, Az.: BVerwG 6 C 81/75
Fehlende Urteilsgründe; Mündliche Verhandlung; Beratung des verkündeten Urteils; Einjahresfrist
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.03.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 81/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11233
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 50, 278
- NJW 1976, 1955
Amtlicher Leitsatz
Das Urteil ist "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Beratung des verkündeten Urteils infolge einer mehr als 1jährigen Frist zwischen Verkündung und Zustellung sowie sonstiger Umstände nicht mehr gewährleistet ist.