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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.04.1982, Az.: 1 ABR 3/80

Betriebsrat; Sozialplan

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.04.1982
Aktenzeichen
1 ABR 3/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 11.07.1979 - 2 BV 14/79
LAG Stuttgart 15.11.1979 - 11 TaBV 9/79

Fundstellen

  • BAGE 38, 284 - 291
  • NJW 1982, 2334 (amtl. Leitsatz)
  • ZIP 1982, 982-984

Amtlicher Leitsatz

Wird ein bisher betriebsratsloser Betrieb stillgelegt, so kann ein erst während der Durchführung der Betriebsstillegung gewählter Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplans nicht mehr verlangen.