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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.1979, Az.: 1 BvR 1085/77

Vertreter; Verfassungsbeschwerde; Schriftliche Vollmacht; Ablauf von Fristen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.03.1979
Aktenzeichen
1 BvR 1085/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10929
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 50, 381 - 385
  • NJW 1979, 1543 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn die schriftliche Vollmacht (§ 22 Abs. 2 BVerfGG) erst nach Ablauf der Fristen des § 93 BVerfGG ausgestellt worden ist (Ergänzung zu BVerfGE 1, 433), dann ist die von einem Vertreter eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht deshalb unzulässig.