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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.06.1977, Az.: 2 BvR 804/76

Gemeinschaftliche Verteidigung; Mehrere Beschuldigte; Dieselbe Tat; Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1977
Aktenzeichen
2 BvR 804/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10993
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG München 29.03.1976 - 423 Cs 2 Js 245/74
LG München I 02.07.1976 - 14 Qs 67/76

Fundstellen

  • BVerfGE 45, 354 - 360
  • MDR 1977, 908-909 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1767 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn § 146 StPO dahin ausgelegt wird, daß die gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Beschuldigter, denen nicht dieselbe Tat zur Last gelegt wird, in demselben Strafverfahren verboten ist, so ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar.