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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 20.06.2014, Az.: BVerwG 7 C 12.14

Voraussetzungen für das Bestehen eines Informationszugangsrechts i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.06.2014
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 12.14
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2014, 19506
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Baden-Württemberg - 24.09.2013 - AZ: VGH 10 S 1695/12

Hinweis

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 20.06.2014 - AZ: 7 B 28/13

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 20. Juni 2014
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Brandt
beschlossen:

Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. September 2013 aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird vorläufig für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.