Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 31.08.1993, Az.: 2 BvR 843/93

Kfz-Halter; Fahrt; Führung; Beweiszeichen; Private Nutzung; Familienangehöriger; Angestellter; Freund; Bekannter; Beweiswürdigung ; Rechtsstaatsprinzip

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.08.1993
Aktenzeichen
2 BvR 843/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12906
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 847 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 1994, 197 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1994, 3
  • VRS 1994, 81
  • zfs 1994, 147 (Volltext)

Redaktioneller Leitsatz

Allein aus der Haltereigenschaft des Betroffenen ist nicht zu folgern, daß er das Kraftfahrzeug bei einer Fahrt auch tatsächlich geführt habe, wenn andere Beweiszeichen fehlen. Die Möglichkeit, daß auch ein privat genutztes Fahrzeug von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters genutzt werden, liegt so nahe, daß das Gericht sie beachten muß. Sonst verletzt es seine Aufgabe, alle Beweise erschöpfend zu würdigen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs.3 GG) folgt (vgl. BGHSt 25, 365 (367) [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74].