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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1963, Az.: 5 AZR 61/63

Berechtigtes geschäftliches Interesse; Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes; Schutz auf Auslandsmarkt; Herabsetzung einer Vertragsstrafe; Interesse an Vertragserfüllung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.09.1963
Aktenzeichen
5 AZR 61/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10145
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 20.12.1962 - 2 Sa 163/62

Fundstellen

  • BB 1963, 1421
  • DB 1963, 1682-1683 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein " berechtigtes geschäftliches Interesse" an der Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes im Sinne von HGB § 74a Abs. 1 S. 1 ist nicht anzuerkennen, wenn durch das Wettbewerbsverbot eine Betätigung auf einem Auslandsmarkt geschützt werden soll, die nach dem Recht des betreffenden ausländischen Staates illegal ist.

2. Für die Herabsetzung einer Vertragsstrafe ist nicht nur der tatsächlich entstandene Schaden, sondern jedes mögliche Interesse des Gläubigers an der Vertragserfüllung zu berücksichtigen (im Anschluß an BGH 13.03.1953 I ZR 136/52 = LM Nr. 2 zu § 339 BGB).