Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 23.02.2022, Az.: VI ZR 937/20

Berichtigung des Tenors des verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.02.2022
Aktenzeichen
VI ZR 937/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2022, 18836
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2022:230222BVIZR937.20.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Darmstadt - 17.09.2019 - AZ: 2 O 227/14
OLG Frankfurt in Darmstadt - 04.06.2020 - AZ: 22 U 244/19

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 23. Februar 2022 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz, Dr. Oehler, die Richter Dr. Klein und Böhm beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des am 15. Februar 2022 verkündeten Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit von Amts wegen wie folgt berichtigt:

"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 4. Juni 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagten auf die Berufung des Klägers zur Zahlung eines - über den vom Landgericht zuerkannten Betrag hinausgehenden - Schmerzensgeldes von weiteren 100.000 € nebst Zinsen verurteilt worden sind.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen."

Seiters
von Pentz
Oehler
Klein
Böhm