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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 5 RJ 8/80

Beitragsnachentrichtung; Nachentrichtung; Berufsunfähigkeit; Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung; Erwerbsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.09.1980
Aktenzeichen
5 RJ 8/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10741
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf 31.05.1979 - S 10 J 175/77
LSG Essen 11.01.1980 - L 8 J 133/79

Fundstellen

  • BSGE 50, 213 - 217
  • SozR 2200 § 1419 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

Durfte der Versicherte im Zeitpunkt der Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung und auch zur Zeit der tatsächlichen Nachentrichtung aufgrund eines vom Versicherungsträger erteilten Bescheides davon ausgehen, daß lediglich der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit eingetreten ist, so kann der Versicherungsträger nach erfolgter Nachentrichtung der Beiträge deren Berücksichtigung bei der sodann beantragten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mit der Begründung ablehnen, die Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung sei nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles der Erwerbsunfähigkeit abgegeben worden.