Bundessozialgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 5 RJ 8/80
Beitragsnachentrichtung; Nachentrichtung; Berufsunfähigkeit; Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung; Erwerbsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.09.1980
- Aktenzeichen
- 5 RJ 8/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10741
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Düsseldorf 31.05.1979 - S 10 J 175/77
- LSG Essen 11.01.1980 - L 8 J 133/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 50, 213 - 217
- SozR 2200 § 1419 Nr 7
Amtlicher Leitsatz
Durfte der Versicherte im Zeitpunkt der Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung und auch zur Zeit der tatsächlichen Nachentrichtung aufgrund eines vom Versicherungsträger erteilten Bescheides davon ausgehen, daß lediglich der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit eingetreten ist, so kann der Versicherungsträger nach erfolgter Nachentrichtung der Beiträge deren Berücksichtigung bei der sodann beantragten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mit der Begründung ablehnen, die Bereiterklärung zur Beitragsnachentrichtung sei nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles der Erwerbsunfähigkeit abgegeben worden.