Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 11.01.1989, Az.: 10 RKg 12/87

Rückwirkende Aufhebung; Ermessen; Leistung verbraucht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.01.1989
Aktenzeichen
10 RKg 12/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11284
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 25.10.1985 - 5 Kg 82/85
LSG Hamburg 06.11.1986 - V KgBf 26/85

Fundstelle

  • SozR 1300 § 48 Nr 53

Amtlicher Leitsatz

In Fällen des § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X setzt die rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung die Ausübung des Ermessens voraus, wenn der Leistungsempfänger die Leistung gutgläubig verbraucht hat und ihm für die Rückzahlung nur die laufenden Bezüge zur Verfügung stehen.