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§ 25b DSchG - Denkmalschutz in Archivangelegenheiten

Bibliographie

Titel
Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Amtliche Abkürzung
DSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
224-2

Für historische Buchbestände oder körperliche Medienwerke, die bewegliche Kulturdenkmäler sind und für die § 25a keine Anwendung findet, ist das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz die zuständige Denkmalfachbehörde.