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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.11.1983, Az.: BVerwG 3 C 23/82

Entziehungsschaden eines Verfolgten; Schadensgebiet des BFG; Österreichische Staatsangehörige; Deutsche Volkszugehörige

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.11.1983
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 23/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11678
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Bremen 13.10.1980 - 4 LA 298/79

Fundstelle

  • IFLA 1984, 58

Amtlicher Leitsatz

1. Österreichische Staatsangehörige deutscher Abstammung, die nach der Angliederung Österreichs an das Deutsche Reich durch die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 03.07.1938 ihre österreichische Staatsangehörigkeit verloren, sind im Sinne der lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften deutsche Volkszugehörige österreichischer Prägung.

2. Die Vorschrift des Ratifizierungsgesetzes Art. 4 Abs. 1 S. 4 vom 21.08.1962 ist auf BFG-Schäden weder unmittelbar noch analog anwendbar.