Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 13.12.1966, Az.: BVerwG II B 2.66
Besondere Gefahr der Erkrankung an einer massenhaft aufgetretenen übertragbaren Krankheit für Beamte beim Kriegseinsatz im Generalgouvernement im Jahr 1944
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.12.1966
- Aktenzeichen
- BVerwG II B 2.66
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1966, 12897
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Nordrhein-Westfalen - 04.01.1966 - AZ.: OVG I A 432/64
Rechtsgrundlagen
- § 181a Abs. 1 BBG
- § 135 Abs. 3 BBG
- § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
hat am 13. Dezember 1966
durch
die Senatspräsidentin Schmitt und
die Bundesrichter Dr. Otto und Oppenheimer
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 4. Januar 1966 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Beschwerde ist begründet.
Die Frage, ob und unter welchen Umständen Beamte im Jahre 1944 beim Kriegseinsatz im Generalgouvernement der Gefahr der Erkrankung an einer massenhaft aufgetretenen übertragbaren Krankheit - wie der Trichinose - im Sinne des § 181 a Abs. 1 in Verbindung mit § 135 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) in den seit dem 1. September 1957 geltenden Fassungen besonders ausgesetzt waren, verleiht der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Diese Frage beantworten einerseits der Beklagte und das Berufungsgericht, andererseits der Bundesminister des Innern (Rundschreiben vom 27. September 1962 - GMBl. S. 415) übereinstimmend mit den früheren Reichsministern der Finanzen und des Innern (Erlaß vom 2. November 1942 - RBB S. 208) unterschiedlich.