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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.09.1980, Az.: BVerwG 1 D 77/79

Beamter auf Lebenszeit; Verdacht eines schweren Dienstvergehens; Disziplinarmaßnahme; Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens; Bericht des Untersuchungsführers; Verfahrensakten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.09.1980
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 77/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 10.05.1979 - VI VL 2/79

Fundstellen

  • BVerwGE 73, 62 - 65
  • DVBl 1982, 597 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Besteht gegen einen Beamten auf Lebenszeit der Verdacht eines so schweren Dienstvergehens, daß eine in die Zuständigkeit von Dienstvorgesetzten fallende Disziplinarmaßnahme nicht mehr in Betracht kommt, so hat die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens unverzüglich zu erfolgen.

2. Der gemäß BDO § 63 Abs. 2 vorgesehene zusammenfassende Bericht des Untersuchungsführers wird nicht Bestandteil der allen Beteiligten zugänglichen Verfahrensakten.