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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1982, Az.: II ZR 27/82

Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat; Vorsitzender; Passivlegitimation; Abschlußprüfungsberichte; Einsichtnahme

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.11.1982
Aktenzeichen
II ZR 27/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12454
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 85, 293 - 300
  • MDR 1983, 377-378 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 991-992 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1983, 55-57
  • ZfA 2009, 505-506 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. jur. Karl-Georg Lorintz)

Amtlicher Leitsatz

Für Klagen eines Aufsichtsratsmitglieds gegen Maßnahmen des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die AG passiv legitimiert.

Hat der Aufsichtsrat beschlossen, Abschlußprüfungsberichte seinen Mitgliedern nicht auszuhändigen, sondern nur zur Einsichtnahme für sie auszulegen, so hat das einzelne Mitglied keinen Anspruch darauf, bei der Einsichtnahme generell einen Sachverständigen zuziehen zu dürfen.