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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.05.1987, Az.: 1 BvR 1113/85

Schutz der Wohnung; Sachverständiger; Ortsbesichtigung; Zwangsvollstreckung; Zivilprozeß; Vorherige Anhörung; Wohnungsinhaber; Zivilprozeß zwischen Dritten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.05.1987
Aktenzeichen
1 BvR 1113/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12215
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 75, 318 - 329
  • DVBl 1987, 1062-1063 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1987, 903 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 2500-2501 (Volltext mit amtl. LS)
  • WuM 1987, 303-305 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Betreten einer Wohnung durch einen Sachverständigen, der vom Gericht im Rahmen eines zwischen dritten Personen schwebenden Zivilprozesses bestellt worden ist, darf grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung der Wohnungsinhaber angeordnet werden.