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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.03.1977, Az.: II ZB 5/77

Rücknahmeerklärung; Binnenschiffahrtssachen; Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.03.1977
Aktenzeichen
II ZB 5/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11519
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Rücknahme einer in Binnenschiffahrtssachen eingelegten Berufung wird erst mit dem Eingang bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht wirksam.

2. Der Gegner des Rechtsmittelklägers kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine Rücknahmeerklärung berufen, wenn der Widerspruch dieser Erklärung zu dem wirklichen Willen der anderen Partei und der Irrtum ihres Prozeßbevollmächtigten, auf dem die Erklärung beruhte, für ihn und das Gericht ganz offensichtlich waren.