Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.03.1977, Az.: II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung; Binnenschiffahrtssachen; Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.03.1977
- Aktenzeichen
- II ZB 5/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11519
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Die Rücknahme einer in Binnenschiffahrtssachen eingelegten Berufung wird erst mit dem Eingang bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht wirksam.
2. Der Gegner des Rechtsmittelklägers kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine Rücknahmeerklärung berufen, wenn der Widerspruch dieser Erklärung zu dem wirklichen Willen der anderen Partei und der Irrtum ihres Prozeßbevollmächtigten, auf dem die Erklärung beruhte, für ihn und das Gericht ganz offensichtlich waren.