Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.02.1981, Az.: 4 AZR 967/78
Realschullehrerin; Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung; Einstellung in den öffentlichen Dienst; Gestaltung der Arbeitsbedingungen; Umfang der Arbeitsleistung; Höhe der Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.02.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 967/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 21.06.1978 - 8 Sa 111/77
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB
- § 242 BGB
- BAT Anl. 1a
- § 3 BAT
- Art. 33 Abs. 2 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 138 BGB
Fundstellen
- BAGE 35, 43 - 53
- PersV 1982, 85
Amtlicher Leitsatz
1. Es besteht kein Anspruch einer nebenberuflich weniger als zur Hälfte beschäftigen Realschullehrerin auf Vergütung nach BAT VergGr IIa Anl 1a.
2. GG Art. 33 Abs. 2 gilt nicht nur für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, insbesondere den Umfang der Arbeitsleistung und die Höhe der Vergütung.