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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.02.1981, Az.: 4 AZR 967/78

Realschullehrerin; Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung; Einstellung in den öffentlichen Dienst; Gestaltung der Arbeitsbedingungen; Umfang der Arbeitsleistung; Höhe der Vergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.02.1981
Aktenzeichen
4 AZR 967/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 21.06.1978 - 8 Sa 111/77

Fundstellen

  • BAGE 35, 43 - 53
  • PersV 1982, 85

Amtlicher Leitsatz

1. Es besteht kein Anspruch einer nebenberuflich weniger als zur Hälfte beschäftigen Realschullehrerin auf Vergütung nach BAT VergGr IIa Anl 1a.

2. GG Art. 33 Abs. 2 gilt nicht nur für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, insbesondere den Umfang der Arbeitsleistung und die Höhe der Vergütung.