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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1972, Az.: IV ZB 70/72

Mandat; Niederlegung eines Mandats; Zugang; Willenserklärung; Anwaltspflicht; Vertreterverschulden; Anforderung an Mandatsniederlegung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.11.1972
Aktenzeichen
IV ZB 70/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 185 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Niederlegung des Mandats ist eine Willenserklärung, die nach § 130 BGB des Zugangs bedarf. Solange sie weder bei Gericht noch beim Mandanten eingegangen ist, muß dieser sich ein Vertreterverschulden gemäß § 232 Abs. 2 ZPO anrechnen lassen.