Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.06.1985, Az.: IVb ZR 24/84
Barunterhalt; Volljähriges behindertes Kind; Eigenes Einkommen; Aufenthaltsbestimmung; Gebrechlichkeitspflegschaft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.06.1985
- Aktenzeichen
- IVb ZR 24/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12925
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1986, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2590-2592 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Barunterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes, das von dem anderen Elternteil betreut wird und eigenes Einkommen hat.
2. Eine Unterhaltsbestimmung, die mit der Aufenthaltsbestimmung durch den Gebrechlichkeitspfleger eines geschäftsunfähigen volljährigen Kindes unvereinbar ist, ist unwirksam.