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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.06.1985, Az.: IVb ZR 24/84

Barunterhalt; Volljähriges behindertes Kind; Eigenes Einkommen; Aufenthaltsbestimmung; Gebrechlichkeitspflegschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.06.1985
Aktenzeichen
IVb ZR 24/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12925
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2590-2592 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Barunterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes, das von dem anderen Elternteil betreut wird und eigenes Einkommen hat.

2. Eine Unterhaltsbestimmung, die mit der Aufenthaltsbestimmung durch den Gebrechlichkeitspfleger eines geschäftsunfähigen volljährigen Kindes unvereinbar ist, ist unwirksam.