Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.04.1982, Az.: 1 BvR 1138/81
Umfang der Meinungsfreiheit ; Schutz des Grundgesetzes; Kollektive Meinungsbekundungen; Uniformverbot; Verfassungskonforme Auslegung; Ausdruck der politischen Gesinnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.04.1982
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1138/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11605
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1982, 1803 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1982, 497 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Art. 5 I und Art. 8 GG schützen auch bildhafte und suggestive kollektive Meinungsbekundungen.
2. Zum Verbot öffentlich oder in Versammlungen "gleichartige" Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Eine verfassungskonform einschränkende Auslegung dieses Verbots auf erkennbare Umgehungen des Uniformverbots ist möglich und könnte geboten sein.