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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 23.05.1973, Az.: I R 188/71

Revision; Bezeichnung des angefochtenen Urteils; Ausführungen der Revisionsschrift

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
23.05.1973
Aktenzeichen
I R 188/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10570
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1973, 684
  • DB 1973, 1880 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 2048 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Revision muß das angefochtene Urteil bezeichnen. Hieran fehlt es, wenn das FG am gleichen Tage in zwei gleichgelagerten Einkommensteuer- und Umsatzsteuerschätzungssachen des Revisionsklägers entschieden hat und den Ausführungen der Revisionsschrift nicht zu entnehmen ist, gegen welches der beiden Urteile sich die Revision richtet.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 23.05.1973 - AZ: I R 187/71