Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.08.1979, Az.: 3 AZR 58/78
Gewährung; Berechnung; Versorgungsleistung; Versorgungszusage; Zusage; Anrechnung; Beschäftigungszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.08.1979
- Aktenzeichen
- 3 AZR 58/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10180
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 14.11.1977 - 3 Sa 485/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1979, 2431 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 416 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1980, 445
Amtlicher Leitsatz
Der Erwerber eines Betriebs ist nicht gesetzlich verpflichtet, bei der Gewährung und Berechnung von Versorgungsleistungen aufgrund einer eigenen Versorgungszusage diejenigen Beschäftigungszeiten anzurechnen, welche die übernommenen Arbeitnehmer bei dem Veräußerer des Betriebs verbracht haben (Anschluß an BAG AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).