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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.08.1979, Az.: 3 AZR 58/78

Gewährung; Berechnung; Versorgungsleistung; Versorgungszusage; Zusage; Anrechnung; Beschäftigungszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.08.1979
Aktenzeichen
3 AZR 58/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 14.11.1977 - 3 Sa 485/77

Fundstellen

  • DB 1979, 2431 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 416 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1980, 445

Amtlicher Leitsatz

Der Erwerber eines Betriebs ist nicht gesetzlich verpflichtet, bei der Gewährung und Berechnung von Versorgungsleistungen aufgrund einer eigenen Versorgungszusage diejenigen Beschäftigungszeiten anzurechnen, welche die übernommenen Arbeitnehmer bei dem Veräußerer des Betriebs verbracht haben (Anschluß an BAG AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).