Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.10.1981, Az.: IX ZR 85/80
Zeitpunkt der Klageerhebung; Scheidungsprozeß; Klageerhebung; Ruhen des Verfahrens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.10.1981
- Aktenzeichen
- IX ZR 85/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12275
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1983, 350
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Der Zeitpunkt der Klageerhebung, der den Scheidungsprozeß bewirkt hat und damit zum Ende der Ehe und des Güterstandes geführt hat, ist maßgeblich. Dies gilt auch bei längerem Ruhen des Verfahrens.