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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.10.1984, Az.: BVerwG 9 C 558/82

Sachverständigengutachten; Antrag auf Einholung; Beweiserhebung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.10.1984
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 558/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12045
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Ansbach 27.08.1980 - AN 575-IX/79

Fundstelle

  • InfAuslR 1985, 80

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann geeignet sein, eine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung auszulösen, wenn es wenigstens in Umrissen, Inhalt und Ziel der vom Gutachter zu beantwortenden Fragen hervortreten läßt.